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© Lebenshilfe Passau
Stiftung

Stiftung Lebenshilfe Passau

Die Lebenshilfe hat zur langfristigen Absicherung ihrer Aufgaben für Menschen mit Behinderung in der Region eine Stiftung gegründet.

Ziele dabei sind:

- Schaffung von wünschenswerten Einrichtungen und Diensten
- Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Familien
- Möglichkeit der Annahme von Erbschaften und Spenden

Zuwendungen ab 500 EUR werden zu 80% dem Grundstockvermögen zugeschrieben und zu 20% als Spende verwendet. Beträge darunter werden direkt als Spende verwendet.

Die Stiftung ist eine Unterstiftung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Passau und wird betreut von der Deutschen Stiftungstreuhand AG. Somit belasten die notwendigen formellen Erfordernisse die Lebenshilfe Passau nicht.

Der Stiftungsrat, besetzt mit der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertr. Vorsitzenden, der/dem Kassier und den beiden Geschäftsführer/innen der Lebenshilfe Passau, entscheidet über die jährliche Verwendung der Mittel.

Die Kontoverbindung der Stiftung lautet:

DTAG THK Stiftergemeinschaft Sparkasse Passau
IBAN: DE27 7405 0000 0030 0483 34
BIC: BYLADEM1PAS
Verwendungszweck: "Zuwendung Stiftung Lebenshilfe Passau"

Bitte geben Sie im Verwendungszweck auch die vollständige Adresse zur Übermittlung einer Zuwendungsbestätigung an.


Thomas Ellwein Stiftung

Da die Finanzierungsmittel des Staates bekanntermaßen immer weniger werden wurde zur Unterstützung für die betreuten behinderten Menschen eine Stiftung ins Leben gerufen.

Die „Thomas Ellwein Stiftung“ wurde von Ulrich und Ursula Ellwein im Jahr 2001 gegründet, mit folgenden Zielen:

  • Förderung von Menschen mit Behinderung, die von der Lebenshilfe Passau betreut werden.
  • Förderung von Entlastung von Eltern und verantwortlichen Angehörigen von ihrer hohen Beanspruchung durch behinderte Familienmitglieder
  • Förderung von Freizeitmaßnahmen, Therapiematerialien und Modellprojekten für behinderte Mitmenschen, die von der Lebenshilfe Passau umsorgt werden.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Sie ist berechtigt Spendenquittungen auszustellen, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Ausgeschüttet wird immer nur der Ertrag aus dem eingezahlten Stiftungsvermögen. Das Grundvermögen bleibt mindestens erhalten.

In die Stiftung können Geld, Sachwerte und Immobilien, u.v.m eingezahlt werden. Ab einer Einzahlung von mindestens 5000 EUR erhält man Sitz und Stimme in der Stiftungsversammlung, die über die Verteilung des Ertrags entscheidet.

Die Kontoverbindung der Stiftung ist: 
IBAN: 38 7406 1670 0000 0079 00, BIC: GENODEF1ORT

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