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© Lebenshilfe Passau
Wohnen

Bewohner-Vertretungen in der Lebenshilfe Passau

In der Lebenshilfe Passau gibt es in jedem Wohnheim eine Bewohner-Vertretung.

Das ist im Pflege- und Wohnqualitätengesetz geregelt.
Das ist ein Gesetz von der Heimaufsichts-Behörde.

Die Bewohner-Vertreter sind Bewohnerinnen und Bewohner aus den Wohnhäusern.
Sie werden für  4 Jahre gewählt.

Die Bewohner haben viele Wünsche und Interessen.

Darüber können sie mit den Bewohner-Vertretern reden.
Die Bewohner-Vertreter sprechen dann mit der Einrichtungs-Leitung darüber.

Vielleicht beschweren sich Bewohner über etwas.
Die Bewohner-Vertreter sprechen dann mit der Einrichtungs-Leitung.
Zusammen suchen sie eine Lösung.

Die Bewohner-Vetreter dürfen mitreden.
Zum Beispiel wenn etwas umgebaut wird.

Bewohnervertretung des Anton-Schmidinger-Wohnheims und der Außenwohngruppen

Bewohnervertreterinnen des Wohnheims Hauzenberg

Bewohnervertretung des Anni Simmeth Wohnheims und der Wohnpflege

Bewohnervertretung des Wohnheims Vilshofen
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