Bewohner-Vertretungen in der Lebenshilfe Passau
In der Lebenshilfe Passau gibt es in jedem Wohnheim eine Bewohner-Vertretung.
Das ist im Pflege- und Wohnqualitätengesetz geregelt.
Das ist ein Gesetz von der Heimaufsichts-Behörde.
Die Bewohner-Vertreter sind Bewohnerinnen und Bewohner aus den Wohnhäusern.
Sie werden für 4 Jahre gewählt.
Die Bewohner haben viele Wünsche und Interessen.
Darüber können sie mit den Bewohner-Vertretern reden.
Die Bewohner-Vertreter sprechen dann mit der Einrichtungs-Leitung darüber.
Vielleicht beschweren sich Bewohner über etwas.
Die Bewohner-Vertreter sprechen dann mit der Einrichtungs-Leitung.
Zusammen suchen sie eine Lösung.
Die Bewohner-Vetreter dürfen mitreden.
Zum Beispiel wenn etwas umgebaut wird.